Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und preislich äußerst interessanten Programm entschieden. In den vergangenen Jahren haben wir zehntausende Kunden zu deren Zufriedenheit befördert.

Diese AGB's gelten für eine Mehrheit von Reiseleistungen bzw. Pauschalreisebuchungen des Reisebausteinsystems.

Hinweise und Bedingungen die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie in Ihrer Buchung anerkennen finden Sie im folgenden ausführlich. Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein. Wir sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit das irgendmöglich ist, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie erwarten können, und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen bewahren. Einzelleistungen sind größtenteils vermittelte Leistungen – wie z.B. auch Linienflüge.

Für Flüge mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften gelten ferner die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die nach den Abkommen von Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketumschlag).

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Express FLIGHTS den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung von Express FLIGHTS zustande.

1.2 Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern als Gesamtschuldner.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Die Vertragsannahme kann auch durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises erfolgen.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person, sowie die Prämie für die Versicherung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist, soweit den besonderen Kataloghinweisen nichts anderes zu entnehmen ist. Ohne Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die An- bzw. Restzahlung darf vom Reisenden nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäss § 651 k BGB ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat Express FLIGHTS, Düsseldorf, dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Insolvensverfahrens des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen.

2.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage (Kurzfristbuchungen) so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort.

2.3 Wenn bis 3 Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Express FLIGHTS kann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen.

2.4 Alle in dem vorliegendem Katalog ausgeschriebenen Preise sind in EURO und wenn nicht anders angegeben pro Person.

2.5 Die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises ist in bar an das Reisebüro zu leisten.
Das Reisebüro verpflichtet sich, die für Express FLIGHTS vereinnahmten Gelder vom eigenen Vermögen getrennt zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten bzw. Überschuldung dürfen Gelder für Express FLIGHTS nicht mehr entgegengenommen werden. Bereits vorliegende Reiseunterlagen müssen unverzüglich zurückgesandt werden – bzw. es ist in allen Fällen die Anschrift des Kunden mitzuteilen, damit die weitere Abwicklung geregelt werden kann. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu setzen. Verstöße gegen diese Bedingungen sind strafbar.

2.6 Zahlung mit Kreditkarte: Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie bitte Ihre Kreditkarte bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt Ihrer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht. Der Restbetrag wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgebucht. Ihr Reisebüro informiert Sie gerne darüber, welche Kreditkarten akzeptiert werden.

3. Leistungen/Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die Sie bei Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.2 Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung durch uns abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht dem im Katalog angegebenen Leistungsumfang entsprechen.

3.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Express FLIGHTS berechnet 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.

4.2 Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich, so dass bei einer Ersatzbeförderung die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen werden.

4.3 Express FLIGHTS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reisetermin gesetzliche Fristen eingehalten sind. Gleiches gilt bei einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Express FLIGHTS eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.4 Treibstoffzuschläge der Fluglinien müssen in vollem Umfang weiterbelastet werden.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Rücktritt: Sie könne jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Express FLIGHTS. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sind die Ersatzansprüche von Express FLIGHTS pauschaliert. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes genannt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro Person/ pro Reisepreis die unter Ziffer 5.1.1 und 5.2 bekanntgegebenen Sätze. Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringen Schaden nachzuweisen. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann die Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem Baukastenprinzip mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und Mietwagen und Hotel), so sind die Stornogebühren einzeln zu ermitteln und zu addieren.

5.1.1 Standard – Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen (in % vom Reisepreis pro Person)

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80%

5.2 Ausnahmen von der Standardregelung

5.2.1 Eigenanreise und Reisebausteine: Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung, Schiffsreisen

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%

5.2.2 Motorhomes, Camper, Motorräder – diese Regelung ist für alle Anreisearten gültig

bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens 250 EUR
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%, mindestens 550 EUR
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt 85%
vom 08. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 95%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%

5.2.3 Mietwagen – gültig ausschliesslich bei Stornierungen von reinen Mietwagen-Buchungen. Bei kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/5.2.1 Anwendung.

bis zum 08. Tag vor Reiseantritt 25 EUR
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 25%

5.2.4 Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weitere Arrangements

bis zum 28. Tag vor Reiseantritt bzw. vor Ticketing 77,– Eur
vom 27. Tag bzw. nach Ticketing, sog. Fristtickets 100%
(geringe Stornokosten für Tickets ohne Fristtermin erfahren Sie auf Anfrage)
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer mehr Tarife ohne Erstattungsanspruch (100% Storno) gibt.

5.2.5 Visabesorgung, Eintrittskarten

Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarte bereits geordert sind: 100%

5.3 Umbuchung: Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten.

5.3.1 Bei Bauarbeiten ist eine gebührenfreie Umbuchung möglich.

5.3.2 Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Sie erhalten die Sondervereinbarungen zusammen mit dem Angebot für die Gruppenreise.

5.4 Ersatzteilnehmer/Namensänderungen

Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dieses mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Sie mit diesem zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.

5.4.1 Bis 35 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen für die gestellte Ersatzperson ausschließlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- pro Person. Ab 34 Tage vor Reisebeginn werden die Änderungen wie ein Rücktritt von der Reise mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt, es gelten die unter 5.1 und 5.2 ff angegebenen Rücktrittsgebühren.

6. Reiserücktrittskostenversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Reisepreis enthalten ist. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter/Höhere Gewalt

Express FLIGHTS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen:

7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichtereichen einer im Katalog und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

7.3 Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Express FLIGHTS deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Express FLIGHTS besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn diese Umstände nicht nachweisbar sind.

7.4 Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet alle notwendigen Masssnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Alle anderen Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. Die Kündigung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet.

8. Haftung/Mängelgewährleistung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Airlines, etc.)

c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten und Reiseliteratur, weil wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen

e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person

8.1 Fremdleistungen

8.1.1 Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8.1.2 Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen (Eintrittskarten, Ausflüge, Veranstaltungen), die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

8.2 Beschränkung und Haftung

8.2.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8.2.2 Gelten für ein von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen.

8.2.3 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung.

8.3 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine Express FLIGHTS-Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog Reiseunterlagen), ist stattdessen Express FLIGHTS direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei uns als Veranstalter. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel umgehend anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Vertragspartnern (Nachweis).

8.3.2 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen machen.

8.3.3 Sie erreichen die Express FLIGHTS GmbH zu normalen Geschäftszeiten: MO - FR 9-18 Uhr (MEZ) unter Tel.: 0211 - 388 59 04 bzw. Fax: 0211 - 388 59 30.

9. Ausschluß von Ansprüchen

9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei Express FLIGHTS geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Dann ist für die Einhaltung der Frist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

9.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

9.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen.
Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

9.4 Im Falle von Ticketrücksendungen und Erstattungen von Unterlagen verfallen die Ansprüche auf diese Unterlagen im Falle der Absage durch den Leistungsträger.

10. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheit

10.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa usw. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

10.3 Für Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen wir auf die in diesem Katalog bzw. der zugehörigen aktuellen Preisliste für jedes Zielland gesondert aufgegebenen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für Reisende ausgewiesen, die einen deutschen Pass besitzen. Für Reisende anderer Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung – auch für etwaige Transitprobleme – durch das Konsulat unabdingbar. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn sie entstehen durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation.

10.4 Der Reisede sollte sich über Infektions- unf Impfschutz sowie anderen Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisetechnischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

11. Allgemeines

11.1 Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

11.2 Fluglinien bieten immer mehr Codeshare Dienste an, die dann von Flugpartnern ausgeführt werden. Diese allgemeine Entwicklung begründet keinen Mangel. Auch die Anrechnung von Flugmeilen fällt nicht in unseren Verantwortungsbereich. Bitte fragen Sie die Fluglinie direkt.

11.3 Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor Rückflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Die Fluglinien halten dafür spezielle (gebührenfreie) Telefonnummern bereit. Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.

11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

11.5 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.

11.6 Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

11.7 Bitte prüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich.

11.8 Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen Führerscheins und auf die Nennung des Fahrers!

11.9 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Düsseldorf.

Reiseveranstalter: © Iranian Express FLIGHTS GmbH · Hüttenstraße 6 · 40215 Düsseldorf · Stand: Februar 2005

Sie können unsere Leistungen auch bargeldlos bezahlen ( VISA - / MASTERCARD )