Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen und
preislich äußerst interessanten Programm entschieden. In den vergangenen Jahren
haben wir zehntausende Kunden zu deren Zufriedenheit befördert.
Diese AGB's gelten für eine Mehrheit von Reiseleistungen bzw.
Pauschalreisebuchungen des Reisebausteinsystems.
Hinweise und Bedingungen die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
regeln und die Sie in Ihrer Buchung anerkennen finden Sie im folgenden
ausführlich. Rechtsfragen können auch im Urlaub von großer Bedeutung sein. Wir
sind bemüht, Ihnen Sorgen und Ärger, soweit das irgendmöglich ist, abzunehmen.
Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber
geben, was Sie erwarten können, und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch
Sie und uns vor ärgerlichen Auseinandersetzungen bewahren. Einzelleistungen
sind größtenteils vermittelte Leistungen – wie z.B. auch Linienflüge.
Für Flüge mit regulären Liniendiensten der internationalen Fluggesellschaften
gelten ferner die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die nach den Abkommen von
Den Haag, Warschau und Guadalajara geregelt sind (siehe Ticketumschlag).
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Express FLIGHTS den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die
Reisebestätigung von Express FLIGHTS zustande.
1.2 Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die
vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet
er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern als
Gesamtschuldner.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung
ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser
Frist die Annahme erklären. Die Vertragsannahme kann auch durch Anzahlung bzw.
Zahlung des Reisepreises erfolgen.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird
eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Person, sowie die Prämie für die
Versicherung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Die Restzahlung ist, soweit den besonderen Kataloghinweisen nichts anderes zu
entnehmen ist. Ohne Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sind sofort fällig. Die An- bzw. Restzahlung darf vom Reisenden nur dann
gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäss § 651 k BGB
ausgehändigt worden ist, der sicherstellt, dass bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der
gezahlte Reisepreis und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise
erstattet werden. Dementsprechend hat Express FLIGHTS, Düsseldorf, dieses
Insolvenzrisiko abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den
direkten Anspruch des Reisenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des
Insolvensverfahrens des Reiseveranstalters verbrieft, befindet sich bei der
Reisebestätigung bzw. bei den Reiseunterlagen.
2.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage
(Kurzfristbuchungen) so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines sofort.
2.3 Wenn bis 3 Tage vor Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt
ist, wird der Vertrag aufgelöst. Express FLIGHTS kann als Entschädigung die
entsprechende Rücktrittsgebühren verlangen.
2.4 Alle in dem vorliegendem Katalog ausgeschriebenen Preise sind in EURO und
wenn nicht anders angegeben pro Person.
2.5 Die Anzahlung als auch die Zahlung des Restreisepreises ist in bar an das
Reisebüro zu leisten.
Das Reisebüro verpflichtet sich, die für Express FLIGHTS vereinnahmten Gelder
vom eigenen Vermögen getrennt zu halten und unverzüglich weiterzuleiten. Im
Falle von Zahlungsschwierigkeiten bzw. Überschuldung dürfen Gelder für Express
FLIGHTS nicht mehr entgegengenommen werden. Bereits vorliegende Reiseunterlagen
müssen unverzüglich zurückgesandt werden – bzw. es ist in allen Fällen die
Anschrift des Kunden mitzuteilen, damit die weitere Abwicklung geregelt werden
kann. Das Reisebüro ist verpflichtet den Kunden entsprechend in Kenntnis zu
setzen. Verstöße gegen diese Bedingungen sind strafbar.
2.6 Zahlung mit Kreditkarte: Bei Zahlung mit der Kreditkarte müssen Sie bitte
Ihre Kreditkarte bereits bei der Buchung in Ihrem Reisebüro vorlegen. Der
Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss und Erhalt
Ihrer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines von Ihrem Kreditkartenkonto
abgebucht. Der Restbetrag wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt abgebucht.
Ihr Reisebüro informiert Sie gerne darüber, welche Kreditkarten akzeptiert
werden.
3. Leistungen/Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung
der Prospektangaben vornehmen, über die Sie bei Buchung selbstverständlich
informiert werden.
3.2 Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn
diese als unverbindlich bezeichnet werden. Reisebüros sind nicht berechtigt,
ohne schriftliche Bestätigung durch uns abweichende Zusagen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die nicht dem im Katalog angegebenen Leistungsumfang
entsprechen.
3.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch
nehmen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Das ist erforderlich, wenn die Leistungen völlig
unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Vorschriften entgegenstehen. Express FLIGHTS berechnet 20% des vergüteten
Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. Ihnen steht jederzeit
das Recht zu, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4. Leistungs- und Preisänderung
4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom
Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der Überlastung des
internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht
ausgeschlossen werden.
4.2 Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der
Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens
vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans
sind möglich, so dass bei einer Ersatzbeförderung die Kosten bis zum Preis
einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen werden.
4.3 Express FLIGHTS behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem
Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem
vereinbarten Reisetermin gesetzliche Fristen eingehalten sind. Gleiches gilt
bei einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Wir sind
verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine
beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als
10% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Teilnahme an einer
mindest gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Express FLIGHTS eine
solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
4.4 Treibstoffzuschläge der Fluglinien müssen in vollem Umfang weiterbelastet
werden.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt: Sie könne jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Express FLIGHTS. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen sind die Ersatzansprüche von Express FLIGHTS
pauschaliert. Rücktrittsgebühren sind auch dann fällig, wenn sich ein
Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten
bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes
genannt wird, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren pro
Person/ pro Reisepreis die unter Ziffer 5.1.1 und 5.2 bekanntgegebenen Sätze.
Ihnen steht jederzeit das Recht zu, uns einen geringen Schaden nachzuweisen.
Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung kann die
Gebühren im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen übernehmen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mehrere Einzelleistungen nach dem
Baukastenprinzip mit Einzelpreisen zusammengestellt haben (z.B. Flug und
Mietwagen und Hotel), so sind die Stornogebühren einzeln zu ermitteln und zu
addieren.
5.1.1 Standard – Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen (in % vom Reisepreis
pro Person)
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 14. Tag bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 06. Tag bis zum 03. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 02. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80%
5.2 Ausnahmen von der Standardregelung
5.2.1 Eigenanreise und Reisebausteine: Hotels, Rundreisen, Ferienwohnung,
Schiffsreisen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%
5.2.2 Motorhomes, Camper, Motorräder – diese Regelung ist für alle Anreisearten
gültig
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 20%, mindestens 250 EUR
vom 49. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50%, mindestens 550 EUR
vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Tag bis zum 09. Tag vor Reiseantritt 85%
vom 08. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt 95%
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%
5.2.3 Mietwagen – gültig ausschliesslich bei Stornierungen von reinen
Mietwagen-Buchungen. Bei kombinierten Reisen finden die Bedingungen 5.1.1/5.2.1
Anwendung.
bis zum 08. Tag vor Reiseantritt 25 EUR
ab dem 07. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 25%
5.2.4 Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weitere Arrangements
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt bzw. vor Ticketing 77,– Eur
vom 27. Tag bzw. nach Ticketing, sog. Fristtickets 100%
(geringe Stornokosten für Tickets ohne Fristtermin erfahren Sie auf Anfrage)
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer mehr Tarife ohne Erstattungsanspruch
(100% Storno) gibt.
5.2.5 Visabesorgung, Eintrittskarten
Stornierungen, wenn das Visum bereits beantragt wurde oder die Eintrittskarte
bereits geordert sind: 100%
5.3 Umbuchung: Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen daher
die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für
einen Rücktritt ergeben hätten.
5.3.1 Bei Bauarbeiten ist eine gebührenfreie Umbuchung möglich.
5.3.2 Für Gruppenbuchungen werden Sondervereinbarungen getroffen. Sie erhalten
die Sondervereinbarungen zusammen mit dem Angebot für die Gruppenreise.
5.4 Ersatzteilnehmer/Namensänderungen
Bis zum Reiseantritt kann sich jeder Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dieses mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel
in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht entspricht oder die Teilnahme gesetzlichen
Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine
Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet Sie mit diesem zusammen als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten.
5.4.1 Bis 35 Tage vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen für die gestellte
Ersatzperson ausschließlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- pro Person. Ab
34 Tage vor Reisebeginn werden die Änderungen wie ein Rücktritt von der Reise
mit gleichzeitiger Neubuchung behandelt, es gelten die unter 5.1 und 5.2 ff
angegebenen Rücktrittsgebühren.
6. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht
im Reisepreis enthalten ist. Ihr Reisebüro berät Sie gerne.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter/Höhere Gewalt
Express FLIGHTS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Reiseantritt den Vertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichtereichen einer im Katalog
und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
7.3 Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Express FLIGHTS deshalb nicht zumutbar
ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein
Rücktrittsrecht von Express FLIGHTS besteht jedoch nicht, wenn wir die dazu
führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn diese
Umstände nicht nachweisbar sind.
7.4 Höhere Gewalt: Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich gefährdet
oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird
der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet alle notwendigen Masssnahmen zu
treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu
tragen. Alle anderen Mehrkosten fallen Ihnen zur Last. Die Kündigung wird Ihnen
unverzüglich zugeleitet.
8. Haftung/Mängelgewährleistung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Airlines,
etc.)
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsabschluß
eine Änderung der Prospektangaben haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in
Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten und Reiseliteratur, weil wir auf deren
Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person
8.1 Fremdleistungen
8.1.1 Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung
im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung. Wir stehen daher nicht für
die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt
sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf
die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich
gemacht werden.
8.1.2 Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
sonstigen Leistungen (Eintrittskarten, Ausflüge, Veranstaltungen), die als
Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
8.2 Beschränkung und Haftung
8.2.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf
den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einem dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
8.2.2 Gelten für ein von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir
uns hierauf berufen.
8.2.3 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den
Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung.
8.3 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen der
örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den
Reiseunterlagen) zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine
Betreuung durch eine Express FLIGHTS-Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen
ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog Reiseunterlagen), ist stattdessen
Express FLIGHTS direkt zu kontaktieren (Anschrift und Telefonnummer in den
Reiseunterlagen). Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung
grundsätzlich nicht eingeschlossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar
oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei uns als
Veranstalter. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel umgehend
anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
Bitte verlangen Sie Belege für Mängelrügen bei Vertragspartnern (Nachweis).
8.3.2 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen machen.
8.3.3 Sie erreichen die Express FLIGHTS GmbH zu normalen Geschäftszeiten: MO -
FR 9-18 Uhr (MEZ) unter Tel.: 0211 - 388 59 04 bzw. Fax: 0211 - 388 59 30.
9. Ausschluß von Ansprüchen
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum bei
Express FLIGHTS geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt
schriftlich geschehen. Dann ist für die Einhaltung der Frist der
Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur
noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist
einzuhalten.
9.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem
wir die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
9.3 Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es
ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen.
Es verpflichtet sich fernerhin nur im Rahmen der hier genannten Bedingungen zu
agieren und diese Geschäftsbedingungen verbindlich zu achten und dem Kunden zur
Kenntnis zu bringen.
9.4 Im Falle von Ticketrücksendungen und Erstattungen von Unterlagen verfallen
die Ansprüche auf diese Unterlagen im Falle der Absage durch den
Leistungsträger.
10. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheit
10.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates in dem die Reise
angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
10.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu
vertreten ist. Zur Erlangung von Visa usw. bei den zuständigen Stellen müssen
Sie mit einem Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
10.3 Für Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verweisen
wir auf die in diesem Katalog bzw. der zugehörigen aktuellen Preisliste für
jedes Zielland gesondert aufgegebenen Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind für
Reisende ausgewiesen, die einen deutschen Pass besitzen. Für Reisende anderer
Nationalitäten ist eine gesonderte Klärung – auch für etwaige Transitprobleme –
durch das Konsulat unabdingbar. Diese Bestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, es sei denn sie entstehen durch unsere schuldhafte Falsch- oder
Fehlinformation.
10.4 Der Reisede sollte sich über Infektions- unf Impfschutz sowie anderen
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisetechnischen Informationsdiensten oder
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
11. Allgemeines
11.1 Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen
Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten,
Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu
reklamieren.
11.2 Fluglinien bieten immer mehr Codeshare Dienste an, die dann von
Flugpartnern ausgeführt werden. Diese allgemeine Entwicklung begründet keinen
Mangel. Auch die Anrechnung von Flugmeilen fällt nicht in unseren
Verantwortungsbereich. Bitte fragen Sie die Fluglinie direkt.
11.3 Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor Rückflug bei der
Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Die Fluglinien halten dafür spezielle
(gebührenfreie) Telefonnummern bereit. Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu
ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.
11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
11.5 Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu
Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer
dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie
daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.
11.6 Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise, gleich
aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
11.7 Bitte prüfen Sie Ihre Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich.
11.8 Bitte achten Sie für Wohnmobile und Pkws auf Mitnahme des nationalen
Führerscheins und auf die Nennung des Fahrers!
11.9 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Düsseldorf.
Reiseveranstalter: © Iranian Express FLIGHTS GmbH · Hüttenstraße 6 · 40215
Düsseldorf · Stand: Februar 2005
Sie können unsere Leistungen auch bargeldlos bezahlen ( VISA - / MASTERCARD )